FÜRSTlich Bauen GmbH, Kremstalstraße 1, 4501 Neuhofen an der Krems (FN 650857 v, Landesgericht Linz)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der FÜRSTlich Bauen GmbH (im Folgenden „Verkäuferin").
1.2 Unsere Kunden sind überwiegend Unternehmer im Sinne des UGB (Fliesenleger, Fachhändler, Bauunternehmen, Architekten). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten, ist dies ausdrücklich angeführt. Zwingende Bestimmungen des KSchG bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben – auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben in Katalogen, Preislisten und auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar.
2.2 Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
2.3 Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen verpflichten uns nicht.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro, ab Lager Neuhofen an der Krems, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie allfälliger Verpackungs-, Transport- und Palettenkosten. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2 Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, bei Lieferfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss eingetretene Erhöhungen von Einstandspreisen, Frachten oder Abgaben angemessen weiterzuverrechnen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen prompt nach Erhalt ohne Abzug fällig. Skonti bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Bei Zahlungsverzug von Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz); bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die notwendigen Kosten zweckentsprechender Mahn- und Inkassomaßnahmen zu verrechnen.
4.3 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Unternehmern nur gestattet, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG.
4.4 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Lieferungen davon abhängig zu machen.
5. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrenübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Vereinbarte Zustellungen erfolgen an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse; die Zufahrt muss mit LKW befahrbar sein. Abladung erfolgt neben dem Fahrzeug; ein Vertragen oder Einbringen der Ware ist nicht geschuldet.
5.2 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Vorlieferanten (Werken) und Transporthindernisse verlängern die Lieferfrist angemessen; § 918 ABGB bleibt unberührt.
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, und können gesondert fakturiert werden.
5.4 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur bzw. mit Bereitstellung zur Abholung über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr gemäß § 7b KSchG erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
5.5 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr zu lagern und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6. Produkteigenschaften von Fliesen und keramischen Erzeugnissen
6.1 Fliesen und Feinsteinzeug sind Produkte aus natürlichen Rohstoffen. Handelsübliche und produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Schattierung, Struktur, Kaliber (Maßtoleranz) und Oberfläche – auch gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken, Katalog- und Website-Abbildungen – stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im Rahmen der einschlägigen Normen (insbesondere ÖNORM EN 14411) bewegen. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsstücke.
6.2 Nachbestellungen können aus einer anderen Produktionscharge (Tonalität/Kaliber) stammen. Für eine einheitliche Fläche ist ausschließlich Ware aus einer Charge zu verlegen; ein ausreichender Mehrbedarf (Verschnitt, Reserve) ist vom Kunden bei der Bestellmenge zu berücksichtigen.
6.3 Die Ware ist vor der Verlegung auf erkennbare Mängel, richtige Sortierung, Tonalität und Kaliber zu prüfen. Verlegte Ware gilt hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Kosten der Verlegung oder Entfernung erkennbar mangelhafter Ware werden nicht ersetzt.
6.4 Technische Angaben (z. B. Rutschklassen, Frostbeständigkeit, Eignung für Außenbereiche) beziehen sich auf die Herstellerangaben. Die Eignung für den konkreten Verwendungszweck sowie die fachgerechte Verlegung und Pflege liegen in der Verantwortung des Kunden bzw. seines Verlegers.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend für Unternehmer nichts anderes geregelt ist.
7.2 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, schriftlich und konkret zu rügen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gehen die Ansprüche gemäß § 377 UGB verloren. Transportschäden sind zusätzlich sofort bei Übernahme auf dem Lieferschein zu vermerken.
7.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl zunächst Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe (VGG bzw. ABGB) uneingeschränkt.
7.4 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Übergabe. Der Rückgriff nach § 933b ABGB bleibt unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Haftung
8.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen; ebenso die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. Verlege- und Ausbaukosten bei erkennbar mangelhafter, dennoch verlegter Ware, Bauverzugskosten). Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.3 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
9.2 Der Unternehmer-Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten; für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderungen sicherungshalber ab. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) sind uns unverzüglich bekannt zu geben.
9.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung die Vorbehaltsware zurückzunehmen; in der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
10. Rückgabe von Lagerware
10.1 Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und nur bei lagerhaltiger Standardware – ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Auslauf- und Aktionsware sowie speziell für den Kunden beschaffte Ware.
10.2 Rückgabefähig ist ausschließlich unbeschädigte, originalverpackte Ware in ganzen Verkaufseinheiten (volle Kartons), binnen 3 Monaten ab Lieferung, gegen Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung. Für Rücknahmen wird eine Manipulationsgebühr von 20 % des Warenwerts verrechnet; die Rücklieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
10.3 Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern (insbesondere nach FAGG bei Fernabsatz) bleibt unberührt.
11. Rücktritt
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Nachfristsetzung in Zahlungsverzug bleibt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall sofort fällig.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.fuerstlichbauen.at/datenschutz.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 4501 Neuhofen an der Krems.
13.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Verkäuferin vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG.
13.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt gegenüber Unternehmern eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.